Als eine der spannendsten und kuriosesten Meisterschaften der Abteilungsgeschichte kann der Titelgewinn in der Saison 1978/79 bezeichnet werden. Hierüber wurde in der Festschrift „10 Jahre Tischtennisabteilung TSGV Hattenhofen“ folgendes berichtet:
„Die Saison 1978/79 wurde zum Jahr der Jugend. Die erste Jugendmannschaft belegte, unter Rudi Höwner neuformiert, in der Besetzung Jürgen Schefold, Thomas Dannenmann, Markus Schmitz und Michael Klass, nach einem spannungsgeladenen Kopf-an-Kopf-Rennen gemeinsam mit dem einzigen ebenbürtigen Gegner Rechberghausen den 1. Platz in der Bezirksklasse. Ein Entscheidungsspiel um den Aufstieg in die Bezirksliga wurde erforderlich.“
Das Spiel endete 6:6. Die endgültige Spielwertung erfolgte nach langem hin und her höchstrichterlich am grünen Tisch. In der Verhandlung des Schiedsgerichts des Tischtennisverbands am 06.07.1979 wurde folgendes entschieden:
Das Entscheidungsspiel um die Meisterschaft der Jugendbezirksklasse TV Rechberghausen gegen TSGV Hattenhofen am 05.05.1979 endete 6:6. Da auch Satzgleichheit (14:14) bestand, musste das Ballverhältnis entscheiden. Nach den eingetragenen Ergebnissen im Spielbericht sprach dies mit 516:511 für Rechberghausen. Dementsprechend wurde vom Spielleiter Rechberghausen zum Sieger erklärt. Aufgrund eines Hinweises von Hattenhofen am 07.05.1079 stellte der Spielleiter, der während des Spiels die Ergebnisse der einzelnen Sätze zunächst meist auf einen Zettel notierte und erst später in den Spielbericht übernahm, fest, dass er für den 2. Satz der Begegnung Schmitz (Hattenhofen) gegen Urban (Rechberghausen) 21:19 im Spielbericht eingetragen hatte. Seine Notiz wies jedoch ein 21:9 aus. Daraufhin änderte er den Spielbericht ab, erklärte Hattenhofen mit 511:506 Bällen zum Sieger und teilte dies am 07.05.1979 schriftlich beiden Vereinen mit. Nach einem Einspruch von Rechberghausen entschied der Klassenleiter, dass die ursprüngliche Eintragung im Spielbericht Gültigkeit hat und damit Rechberghausen Meister ist. Gegen diese Entscheidung legte Hattenhofen wiederum Einspruch beim Schiedsgericht ein. Dem Einspruch des TSGV wurde dann schließlich stattgegeben und die Partie mit 6:6 Punkten, 14:14 Sätzen und 511:506 Bällen für Hattenhofen gewertet. „Begründung: Aufgrund der Beweisaufnahme ist das Schiedsgericht d